Zusammensetzung der Kosten
Für die verschiedenen Leistungen werden die Kosten getrennt ausgewiesen. Sie gliedern sich in einen Anteil für Pflege und Betreuung sowie für die Unterkunft und Verpflegung. Hinzu kommt ein Investitionskostenanteil für die Einrichtungen des Hauses und das Gebäude selbst. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Übersicht über die Pflegesätze.
Weiterführende Links:
Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Bundessozialhilfegesetz